Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 78

AO
Beteiligte
Stand 2026-03-31
Beteiligte sind 1.Antragsteller und Antragsgegner,2.diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,3.diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/ao/__78.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).