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Jurafuchs

§ 38

AO
Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Stand 2026-03-31
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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