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Jurafuchs

§ 333

AO
Festsetzung der Zwangsmittel
Stand 2026-03-31
Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.

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