§ 34 gilt entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 67 Ärztliche Zwangsmaßnahmen§ 69 Ergänzende Regelungen bei freiheitsentziehenden Sicherungsmaßnahmen →