Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 52 Absatz 2, § 74 und § 75 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 75 Religiöse Veranstaltungen§ 77 Grundsatz →