Jurafuchs

§ 145c

StGB
Verstoß gegen das Berufsverbot
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Stand 2026-05-04
Wer einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig für sich oder einen anderen ausübt oder durch einen anderen für sich ausüben läßt, obwohl dies ihm oder dem anderen strafgerichtlich untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.