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Jurafuchs

§ 176d

STGB
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Stand 2026-04-08
Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

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