Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Prüfungsschema: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Tatbestandsmäßigkeit
- Tod eines anderen Menschen
- Kausale Handlung
- Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
- Objektive Vorhersehbarkeit
- Objektive Zurechnung
- Schutzzweckzusammenhang
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Allgemeine Entschuldigungsgründe
- Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 222 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.