Jurafuchs

§ 159

StGB
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Falsche uneidliche Aussage und Meineid
Stand 2026-05-04
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
Prüfungsschema: Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)
  1. Vorprüfung
    1. Fehlende Vollendung
    2. Versuchsstrafbarkeit nach §§ 159, 30 Abs. 1 StGB
  2. Tatentschluss:
    1. bezüglich § 153 oder § 156 durch den Haupttäter
    2. bezüglich des Bestimmens, § 26
  3. Unmittelbares Ansetzen
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Schuld
  6. Rücktritt (nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben