Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
Prüfungsschema: Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)
- Vorprüfung
- Fehlende Vollendung
- Versuchsstrafbarkeit nach §§ 159, 30 Abs. 1 StGB
- Tatentschluss:
- bezüglich § 153 oder § 156 durch den Haupttäter
- bezüglich des Bestimmens, § 26
- Unmittelbares Ansetzen
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Rücktritt (nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)
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