Jurafuchs

§ 229

StGB
Fahrlässige Körperverletzung
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Stand 2026-05-04
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Prüfungsschema: Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Erfolgsverursachung (Handlung, Verletzungserfolg, Kausalität)
    2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
      1. Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
      2. Objektive Voraussehbarkeit des Erfolges
      3. Erlaubtes Risiko
    3. Objektive Zurechnung
      1. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
      2. Schutzzweckzusammenhang
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1. Schuldfähigkeit
    2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
      1. Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
      2. Subjektive Voraussehbarkeit
    3. Entschuldigungsgründe (insb. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben