Jurafuchs

§ 247

StGB
Haus- und Familiendiebstahl
Diebstahl und Unterschlagung
Stand 2026-05-04
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.