Jurafuchs

§ 184g

StGB
Jugendgefährdende Prostitution
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Stand 2026-05-04
Wer der Prostitution
1.
in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2.
in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,

in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.