Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stgb/__276a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).