Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.
§ 276a
StGBAufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere
Urkundenfälschung
Stand 2026-05-04