Jurafuchs

§ 22

StGB
Begriffsbestimmung
Versuch
Stand 2026-05-04
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
Prüfungsschema: Versuchter Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs. 1 StGB)
  1. Vorprüfung: (1) Kein vollendeter Diebstahl; (2) Strafbarkeit des Versuchs (§ 242 Abs. 2 StGB)
  2. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Tatentschluss
      1. Vorsatz bezüglich der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
      2. Zueignungsabsicht
      3. Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
    2. Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Strafaufhebungsgrund: Rücktritt (§ 24 Abs. 1, 2 StGB)
    1. Kein Fehlschlag
    2. Beendeter/Unbeendeter Versuch + Rücktrittshandlung
    3. Freiwilligkeit
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben
Prüfungsschema: Prüfungsschema - Rücktritt vom beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB)
  1. Kein fehlgeschlagener Versuch
  2. Beendeter Versuch
  3. Rücktrittshandlung: Verhinderung der Vollendung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB)
  4. Freiwilligkeit
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben
Prüfungsschema: Prüfungsschema: Rücktritt vom beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)
  1. Kein fehlgeschlagener Versuch
  2. Beendeter Versuch
  3. Keine Vollendung, aber ohne Zutun des Täters
  4. Rücktrittshandlung: Ernsthaftes Bemühen um die Erfolgsabwendung (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)
  5. Freiwilligkeit
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben
Prüfungsschema: Schema - Erfolgsqualifzierter Versuch
  1. Nichtvollendung und Strafbarkeit des Versuchs
  2. Tatbestand
    1. Tatentschluss bezüglich des Grunddelikts (z.B. § 249 StGB)
    2. Unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt
  3. Erfolgsqualifikation (z.B. § 251 StGB)
    1. Eintritt der schweren Folge
    2. Kausalität
    3. Gefahrspezifischer Zusammenhang
    4. Fahrlässigkeit (§ 18 StGB) oder Leichtfertigkeit
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Schuld
  6. Rücktritt
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben