Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stgb/__255.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).