(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stgb/__25.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).