Jurafuchs

§ 25

StGB
Täterschaft
Täterschaft und Teilnahme
Stand 2026-05-04
(1)
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2)
Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Prüfungsschema: Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)
  1. Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)
  2. Strafbarkeit des M
    1. Tatbestandsmäßigkeit
      1. Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht
      2. Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (VSS.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)
      3. Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)
    2. Rechtswidrigkeit
    3. Schuld
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben
Prüfungsschema: Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:
  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Prüfung der obj. TBM, dabei Feststellung, wer welche Handlung begangen hat, sofern nicht beide „gleich“ gehandelt haben
      2. Prüfung, ob gegenseitige Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB stattfindet: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen
    2. Subjektiver Tatbestand (+ Tatherrschaftsbewusstsein, für jeden Mittäter gesondert feststellen)
    3. Evtl. Tatbestandsverschiebung (§ 28 Abs. 2 StGB)
  2. Rechtswidrigkeit (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
  3. Schuld (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
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Prüfungsschema: Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
  1. Objektiver Tatbestand
    1. Kein Ausschluss der mittelbaren Täterschaft (bei eigenhändigen & echten Sonderdelikten)
    2. Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs durch Handlung des Tatmittlers
    3. Einwirkung des mittelbaren Täters auf den Tatmittler
    4. Zurechnung der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen durch den Tatmittler
  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz des mittelbaren Täters
    1. Vorsatz bezüglich der Tatbestandsverwirklichung durch den Tatmittler
    2. Vorsatz bezüglich der die Tatherrschaft begründenden Umstände
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
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