(1)
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2)
Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Prüfungsschema: Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)
- Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)
- Strafbarkeit des M
- Tatbestandsmäßigkeit
- Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht
- Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (VSS.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)
- Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Tatbestandsmäßigkeit
Prüfungsschema: Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:
- Tatbestandsmäßigkeit
- Objektiver Tatbestand
- Prüfung der obj. TBM, dabei Feststellung, wer welche Handlung begangen hat, sofern nicht beide „gleich“ gehandelt haben
- Prüfung, ob gegenseitige Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB stattfindet: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen
- Subjektiver Tatbestand (+ Tatherrschaftsbewusstsein, für jeden Mittäter gesondert feststellen)
- Evtl. Tatbestandsverschiebung (§ 28 Abs. 2 StGB)
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
- Schuld (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
Prüfungsschema: Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
- Objektiver Tatbestand
- Kein Ausschluss der mittelbaren Täterschaft (bei eigenhändigen & echten Sonderdelikten)
- Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs durch Handlung des Tatmittlers
- Einwirkung des mittelbaren Täters auf den Tatmittler
- Zurechnung der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen durch den Tatmittler
- Subjektiver Tatbestand: Vorsatz des mittelbaren Täters
- Vorsatz bezüglich der Tatbestandsverwirklichung durch den Tatmittler
- Vorsatz bezüglich der die Tatherrschaft begründenden Umstände
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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