Jurafuchs

§ 228

StGB
Einwilligung
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Stand 2026-05-04
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.