Jurafuchs

§ 43

StGB
Ersatzfreiheitsstrafe
Geldstrafe
Stand 2026-05-04
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Prüfungsschema: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
  1. Rechtskräftige Verurteilung in einem anderen Verfahren
  2. Die Sanktion aus der rechtskräftigen Verurteilung ist nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen
  3. Der Angeklagte hat die jetzt abzuurteilende Tat vor der ersten Verurteilung „begangen“.
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben
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