Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
§ 37
StGBParlamentarische Berichte
Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
Stand 2026-05-04