Jurafuchs

§ 4

StGB
Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
Geltungsbereich
Stand 2026-05-31
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 4 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.