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Jurafuchs

§ 10a

STPO
Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
Stand 2026-04-20
Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein Gerichtsstand nicht begründet, so ist Hamburg Gerichtsstand; zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg.

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