Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
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5 interaktive Fälle zu § 252 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.
Verwertung der Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Zeugnisverweigerungsrecht nach §…Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Richterliche…§ 252 StPO - Nachträgliches Entstehen eines ZeugnisverweigerungsrechtsVerwertungsverbot beim Aussageverweigerungsberechtigten (§§ 252, 55 StPO)