Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 242

STPO
Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Stand 2026-04-20
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__242.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).