Jurafuchs

§ 366

StPO
Inhalt und Form des Antrags
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Stand 2026-05-06
(1)
In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden.
(2)
Von dem Angeklagten und den in § 361 Abs. 2 bezeichneten Personen kann der Antrag nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden.