Jurafuchs

§ 261

StPO
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Hauptverhandlung
Stand 2026-05-06
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.