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Jurafuchs

§ 175

STPO
Anordnung der Anklageerhebung
Stand 2026-04-20
Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.

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