Jurafuchs

§ 250

StPO
Grundsatz der persönlichen Vernehmung
Hauptverhandlung
Stand 2026-05-06
Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer Erklärung ersetzt werden.