Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__355.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).