Jurafuchs

§ 355

StPO
Verweisung an das zuständige Gericht
Revision
Stand 2026-05-06
Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.