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Jurafuchs

§ 355

STPO
Verweisung an das zuständige Gericht
Stand 2026-04-20
Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.

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