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Jurafuchs

§ 459f

STPO
Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Stand 2026-04-20
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.

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