Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__312.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).