Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden. Dies gilt für Fälle des § 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 485 Satz 4, entsprechend.
§ 486
StPOGemeinsame Dateisysteme
Regelungen über die Datenverarbeitung
Stand 2026-05-06