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Jurafuchs

§ 321

STPO
Aktenübermittlung an das Berufungsgericht
Stand 2026-04-20
Die Staatsanwaltschaft übersendet die Akten an die Staatsanwaltschaft bei dem Berufungsgericht. Diese übergibt die Akten binnen einer Woche dem Vorsitzenden des Gerichts.

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