Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 157 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.