Im Sinne dieses Gesetzes ist
Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,
Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__157.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).