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Jurafuchs

§ 211

STPO
Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Stand 2026-04-20
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.

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