Jurafuchs

§ 211

StPO
Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Stand 2026-05-06
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.