Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
3 interaktive Fälle zu § 211 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.