Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__211.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).