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Jurafuchs

§ 354a

STPO
Entscheidung bei Gesetzesänderung
Stand 2026-04-20
Das Revisionsgericht hat auch dann nach § 354 zu verfahren, wenn es das Urteil aufhebt, weil zur Zeit der Entscheidung des Revisionsgerichts ein anderes Gesetz gilt als zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Entscheidung.

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