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Jurafuchs

§ 203

STPO
Eröffnungsbeschluss
Stand 2026-04-20
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

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