Jurafuchs

§ 203

StPO
Eröffnungsbeschluss
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Stand 2026-05-06
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.