Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung§ 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung →