Als öffentliche Berufsvertretungen werden errichtet1.Die Landesärztekammer,2.die Landeszahnärztekammer,3.die Landestierärztekammer,4.die Landesapothekerkammer,5.die Landespsychotherapeutenkammer.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Kammermitglieder →