Der Haushaltsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Mitgliedern. Er stellt für jedes Rechnungsjahr einen Voranschlag für die Erträge und Aufwendungen auf.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Vorstand§ 21 Berufsgerichte →