Jurafuchs

§ 40

HBKG
Inhalt und Durchführung der Weiterbildung
Weiterbildung der Ärzte, spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin
Stand 1995-03-16
(1)
Die Weiterbildung nach § 34 umfaßt für Ärztinnen und Ärzte insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Körperschäden und Leiden einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt sowie in den notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation.
(2)
Die Weiterbildung kann, soweit das Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegensteht und die Weiterbildungsziele nicht gefährdet sind, ganz oder teilweise bei ermächtigten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Die Ermächtigung der niedergelassenen Ärztin oder des Arztes enthält die Zulassung der Arztpraxis als Weiterbildungsstätte.
(3)
Die Zulassung einer Krankenhausabteilung als Weiterbildungsstätte setzt voraus, daß
1.
Patienten in so ausreichender Zahl und Art behandelt werden, daß die weiterzubildende Ärztin oder der weiterzubildende Arzt die Möglichkeit hat, sich mit den typischen Krankheiten des Fachgebiets, des Teilgebiets oder des anderen Bereichs (Zusatzbezeichnung) vertraut zu machen,
2.
Personal und Ausstattung entsprechend der Leistungsstufe des Krankenhauses in ausreichendem Umfang vorhanden sind,
3.
regelmäßige Konsiliartätigkeit oder interdisziplinäre Zusammenarbeit besteht,
4.
die Weiterbildung in der Regel angemessen vergütet wird.

Dies gilt sinngemäß für Institute und andere Einrichtungen.

(4)
In der Weiterbildungsordnung kann eine Befreiung für einen Teil einer Weiterbildung vorgesehen werden, wenn dieser Teil bereits im Rahmen einer anderen fachärztlichen Weiterbildung oder einer anderen Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker absolviert wurde. Über die Befreiung entscheidet die Kammer im Einzelfall. Eine Befreiung darf im Umfang von höchstens der Hälfte der Mindestdauer der jeweiligen Facharzt- oder Fachapothekerweiterbildung ausgesprochen werden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →