Berufsgerichtliche Maßnahmen sind:
1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu 50 000 Euro,
4.
Aberkennung der Mitgliedschaft in den Organen der Kammer und den Vertretungen und Ausschüssen der Untergliederungen,
5.
Aberkennung des Wahlrechts und der Wählbarkeit in die Organe der Kammer und in die Vertretungen und Ausschüsse der Untergliederungen bis zur Dauer von fünf Jahren.
Die Maßnahmen nach den Nummern 3 bis 5 können verbunden werden.