Jurafuchs

§ 42

HBKG
Erweiterung der Berufsbezeichnung
Weiterbildung der Zahnärzte
Stand 1995-03-16
(1)
Bezeichnungen nach § 32 Abs. 1 bestimmt die Landeszahnärztekammer in den Fachrichtungen
1.
Konservative Zahnheilkunde,
2.
Operative Zahnheilkunde,
3.
Präventive Zahnheilkunde

und in Verbindung dieser Fachrichtungen.

(2)
Die Bezeichnung »Öffentliches Gesundheitswesen« ist eine Fachgebietsbezeichnung ohne eine Bestimmung nach § 32 Abs. 2.
(3)
§ 37 findet keine Anwendung.

Meine Notizen

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