Jurafuchs

§ 25

BremSchVwG
Zusammenwirken
Allgemeines
Stand 2021-07-30
Die schulischen Gremien und ihre Mitglieder sowie die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wirken in der Schule zusammen mit dem Ziel, auch zur Förderung der Qualitätsentwicklung der Schule unterschiedliche Interessen und Positionen zu einer größtmöglichen Konsensbildung zu vermitteln.

Meine Notizen

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