Jurafuchs

§ 85

BremSchVwG
Geschäftsordnung
Gemeinsame Wahl- und Verfahrensvorschriften
Stand 2021-07-30
Konferenzen geben sich Geschäftsordnungen, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen müssen. Andere Gremien sollen sich Geschäftsordnungen geben, die denselben Grundsätzen entsprechen müssen. Die Senatorin für Kinder und Bildung wird ermächtigt, für die jeweiligen Gremien Mustergeschäftsordnungen zu erstellen. Soweit Konferenzen und deren mit Entscheidungsbefugnis versehene Ausschüsse nichts anderes beschließen, gilt die jeweilige Mustergeschäftsordnung.

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