Für die Zeit bis zur Bestellung des Schulleiters oder der Schulleiterin setzt die Senatorin für Kinder und Bildung, in Bremerhaven der Magistrat, einen kommissarischen Leiter oder eine kommissarische Leiterin ein, der oder die jederzeit abberufen werden kann. Dies gilt für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen in Schulzentren entsprechend.
§ 75
BremSchVwGKommissarischer Leiter/Kommissarische Leiterin
Die Schulleitung
Stand 2021-07-30