Jurafuchs

§ 61

BremSchVwG
Aufgaben
Ausbildungsbeirat
Stand 2021-07-30
Der Ausbildungsbeirat hat die Aufgabe,
1.
die Zusammenarbeit zwischen allen an der beruflichen Bildung Beteiligten und der Schule zu fördern;
2.
bei der Koordinierung der Durchführung von Bildungsplänen für die schulische Berufsbildung und von Plänen der sachlichen und zeitlichen Gliederung der betrieblichen und überbetrieblichen Berufsausbildung mitzuwirken;
3.
die Schule in organisatorischen Fragen sowie bei Auf- und Ausbau der Werkstätten und Lehrmittelsammlungen zu unterstützen;
4.
die Schule bei der Durchführung der Schulpflicht sowie der ihr übertragenen Aufgaben der Schulfürsorge und der Jugendpflege zu unterstützen;
5.
die Beschlüsse der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz auszuwerten;
6.
seine Vertreter oder Vertreterinnen in die Schulkonferenz zu wählen.

Meine Notizen

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