Der Landesausschuss für Berufsbildung berät den Senat und die Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen der schulischen Berufsbildung, auch soweit sie in die Zuständigkeit der Stadtgemeinden fallen. Die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz bleiben unberührt.
§ 80
BremSchVwGLandesausschuss für Berufsbildung
Überschulische Gremien
Stand 2021-07-30