Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die für die Arbeit der betreffenden Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, vornehmlich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit und über die Koordinierung der Unterrichtsgestaltung in der Klasse. Aufgabe der Klassenkonferenz ist es insbesondere
§ 43
BremSchVwGAufgaben der Klassenkonferenz
Konferenzen
Stand 2021-07-30