Jurafuchs

§ 43

BremSchVwG
Aufgaben der Klassenkonferenz
Konferenzen
Stand 2021-07-30
Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die für die Arbeit der betreffenden Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, vornehmlich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit und über die Koordinierung der Unterrichtsgestaltung in der Klasse. Aufgabe der Klassenkonferenz ist es insbesondere

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