Jurafuchs

§ 31

BremSchVwG
Vetorechte bei Entscheidungen der Schulkonferenz
Vetorechte
Stand 2021-07-30
Berührt ein Beschluss der Schulkonferenz die Interessen einer Personengruppe, kann der jeweilige Beirat oder die Gesamtkonferenz innerhalb von 14 Tagen nach Beschlussfassung den Beschluss anfechten. Nach einem Beratungs- und Schlichtungsverfahren beschließt die Schulkonferenz erneut. Der erneute Beschluss ist bindend.

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