Jurafuchs

§ 26

BremSchVwG
Entscheidungsgremien der Schule
Allgemeines
Stand 2021-07-30
Die Schule hat folgende Entscheidungsgremien:

Diese Gremien sind Organe der Schule. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Zeugniskonferenzen und der Versetzungskonferenzen werden durch Zeugnis- und Versetzungsordnungen bestimmt. Für sie gelten die §§ 81 bis 91 dieses Gesetzes nur, soweit in diesen Verordnungen nichts anderes bestimmt ist.

Meine Notizen

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