Jurafuchs

§ 26

BremSchVwG
Entscheidungsgremien der Schule
Allgemeines
Stand 2021-07-30
Die Schule hat folgende Entscheidungsgremien:
1.
die Schulkonferenz,
2.
die Gesamtkonferenz und deren Teilkonferenzen,
3.
die Schulleitung,
4.
die Fachkonferenzen und Fachbereichskonferenzen

und

5.
die Klassenkonferenzen oder Jahrgangskonferenzen.

Diese Gremien sind Organe der Schule. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Zeugniskonferenzen und der Versetzungskonferenzen werden durch Zeugnis- und Versetzungsordnungen bestimmt. Für sie gelten die §§ 81 bis 91 dieses Gesetzes nur, soweit in diesen Verordnungen nichts anderes bestimmt ist.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →